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Spesenabrechnung |
Seit Anfang 2011 können die Kosten für die Anreise zu LAK-Sitzungen und -Veranstaltungen nicht mehr mit dem LAK abgerechnet werden. Das Verfahren sieht nun so aus: Der entsprechende Kreisverband delegiert den Teilnehmer für den LAK. Dann kann der Teilnehmer seine Reisekosten gegenüber dem Kreisverband mit dem entsprechenden Formular (Stand 2008) abgerechnen: Verfügbare Formate: PDF | OpenDocument Spreadsheet | Microsoft Excel Die Erstattungsordnung des Landesverbands ist zu beachten! Insbesondere müssen Abrechnungen (auch Verzichtspenden!) spätestens 3 Monate nach Entstehen der Aufwendungen eingereicht werden. Auch wer keine Erstattung von Fahrtkosten zu LAK-Sitzungen und -Veranstaltungen wünscht, sollte gemäß Erstattungsordnung anfallende Kosten als Verzichtspende abrechnen, was sowohl der Partei als auch dem entsendenden Kreisverband finanziell hilft. |